Aktuelle
Informationen

willkommen bei der Ingenieur akademie hessen

Mit der Gründung der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH im Jahr 2004 wurde die Fort- und Weiterbildung im Ingenieurberuf in Hessen auf ein solides und nachhaltiges Fundament gestellt. Mit der Gründung einer eigenständigen Gesellschaft für die Entwicklung und Umsetzung von Seminaren, hat die Ingenieurkammer Hessen eine transparente Struktur für die effektive Umsetzung des Prinzips des lebenslangen Lernens im Ingenieurberuf geschaffen.


Ausbildung Fachplaner Brandschutz IngKH

ab 08. Juli 2022 in Friedberg

Die zunehmende Komplexität von Brandschutzplanungen setzt neben der Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen auch ein Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Maßnahmen voraus. Die Fortbildungsreihe "Fachplaner Brandschutz Ingenieurkammer Hessen“ vermittelt in 15 Tagen praxisorientiert das nötige Fachwissen zur Planung und Prüfung individueller Brandschutznachweise und -konzepte.
Das Referententeam wird von einem erfahrenen Prüfsachverständigen begleitet, der als Moderator den Kontext der Einzeldisziplinen einordnet und sachkundig verknüpft.


Die von der Ingenieurkammer Hessen zertifizierte Weiterbildung richtet sich an alle, die sich beruflich mit dem vorbeugenden Brandschutz beschäftigen: Ingenieure, Architekten und Mitarbeiter der Bauaufsichten, Brandschutzdienststellen und der Industrie. Sie wird in Kooperation mit der Fachgruppe Baulicher Brandschutz HBO der IngKH, dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren durchgeführt.
Sie erhalten die Skripte in digitaler Form, Tagungsgetränke und Mittagsimbiss inbegriffen. Die Veranstaltung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zur Anmeldung


Zertifikatslehrgang Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden

Ab 5. Dezember 2022: 6-tägige Fortbildung, 4 Module online, 2 Module in Präsenz in Wiesbaden

Ab 1. Juli 2021 ist Voraussetzung für die Bundesförderung effiziente Gebäude BEG, dass die Energie-Effizienzexperten (EEE) nach den Richtlinien des EEE-Regelheftes qualifiziert sein müssen. Die nun obligatorische Baubegleitung wird mit der BEG auch bei Nichtwohngebäuden gefördert. Des Weiteren unterstützt das BAFA die Energieberatung durch akkreditierte Berater bei Nichtwohngebäuden finanziell mit bis zu 80 Prozent.

Sie wollen:
- Energieausweisen für Nichtwohngebäude ausstellen?
- Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude - einschließlich öffentlicher Gebäude - ausstellen?
- Lernen, wie Gebäude im Förderprogramm "Energieberatung Nichtwohngebäude" des BAFA nach DIN V 18599 bewertet werden?
- KfW-Effizienzgebäude entwickeln und die geförderte Baubegleitung für Nichtwohngebäude im Rahmen der BEG anbieten?
- Fundierte Beratungsleistungen - sowohl im Neubau wie in der Gebäudesanierung - mit belastbaren Ergebnissen erbringen und dazu praxisnah in kleinen Gruppen geschult werden?

Dann sind Sie im Aufbauzertifikatslehrgang richtig. Hier lernen Sie, wie diese Beratungsleistungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 erbringen einschließlich der Bewertung von Anlagentechnik und Erneuerbaren Energien.
Dieser Aufbauzertifikatslehrgang richtet sich an Nachweisberechtigte nach GEG § 88, die in der Energieberatung und Ausstellung von Energieausweisen tätig sind. Voraussetzung ist die Grundqualifikation (Basismodul) nach dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste, dazu zählt die Eintragung für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ oder eine erfolgreiche Weiterbildung gemäß der „BAFA-Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude“.
Der Aufbaulehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Berechnung des Energiebedarfs von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 – praxisnah mit vielen Übungen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Methoden zur Datenerfassung, -aufbereitung und -strukturierung sowie Plausibilitätsüberlegungen zu den Berechnungsergebnissen gelegt, um die komplexe Berechnungsmethodik der DIN V 18599 sicher und effizient beherrschen zu können. Im Lehrgang werden die Berechnungsgrundlagen auf Basis der DIN V 18599 vermittelt und daraus die Anforderungen und Möglichkeiten für die Planung abgeleitet. Sie werden im Lehrgang eigenständig einen kompletten Energieberatungsbericht nach den Richtlinien des BAFA erstellen.

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

Zur Anmeldung


HOAI

Mit dem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstößt, indem sie in der HOAI verbindliche Honorare für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren vorschreibt.

UPDATE HOAI: EuGH vom 4. Juli 2019 - was nun?

Wie sich diese Entscheidung auf die Praxis auswirkt, erläutert das Seminar zum Thema am 15. Oktober 2019 von 14:00 bis 17:15 Uhr. Bei der Veranstaltung stellt die Referentin, Rechtsanwältin Dr. Barbara Schellenberg, dar, welche Bereiche der HOAI betroffen sind und welche Folgen dies für Altverträge bzw. neu abzuschließende Ingenieurverträge hat. Zudem findet eine Diskussion über die Konsequenzen des Urteils der Luxemburger Richter statt.

Honorare selbstsicher und erfolgreich verhandeln

Durch den Wegfall der bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI durch das EuGH Urteil vom 4. Juli 2019 müssen sich Architekten und Ingenieure auf einen härteren Wettbewerb bei Planungsleistungen einstellen. In der Zukunft wird viel stärker über den Preis verhandelt werden müssen als über Qualität. Hier gilt es sich gegen Preis- und Honorardumping zu schützen und auf die aufkommenden Preisgespräche gut vorbereitet zu sein. Mit Selbstsicherheit, rhetorischer und psychologisch kluger Argumentation gilt es dem Auftraggeber sein Honorar überzeugend darzustellen. Denn Qualität hat ihren Preis und nach wie vor gilt „Wer billig plant, baut teuer!“

Holger Sucker bietet am 21. Oktober 2019 von  09:00 - 16:30 Uhr rhetorische Tipps und verhandlungspsychologische Hinweise für eine sichere, ergebnisorientierte Verhandlungsführung.


Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes

Der grundliegende Gedanke bei dem sommerlichen Wärmeschutz ist die Vermeidung von unzumutbar hohen Temperaturen in Gebäuden, die später energieintensive und kostenintensive Maßnahmen (z. B. Kühlung) zur Folge haben. Daher sollte schon in früheren Planungsphase darauf geachtet werden, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen miteinbezogen wird. Hier spielen vor allem: Gesamtdurchlassgrad, Anteil der Fensterfläche, Orientierung, Neigung sowie die Sonnenschutzvorrichtungen eine große Rolle.

Auch der Luftwechsel in den Räumen im Sommer, wie auch die Wärmekapizität der einzelnen Bauteile, haben einen großen Einfluss auf die Temperaturentwicklung. Mit der Novellierung der Norm 4108-2 im Jahre 2014 wurden alternative Simulationsverfahren zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes eingeführt.

Die Besonderheit der Simulation – im Vergleich zum „herkömmlichen“ Nachweis nach dem Sonneneintragskennwert– liegt in der Ermittlung von Übertemperaturgradstunden der kritischen Räume oder des gesamten Gebäudes. Hierzu wird das Gebäude oder ausgewählte Räume mitsamt der Bauteile und deren Eigenschaften und Bauweise erfasst. Außerdem können hierzu mehr Details wie z.B. Eigen-Verschattung des Gebäudes berücksichtigt werden. Anhand der von der Norm vorgegebenen Randbedingungen werden genaue Temperaturen der Räume stundenweise ermittelt. Für die nachweisrelevanten Räume müssen dann Grenzwerte von maximal 1200 – und bei Nichtwohngebäuden von maximal 500 Übertemperaturgradstunden (Kh/a) eingehalten werden. Außerdem kann der Planer auch über die Simulation des gesamten Gebäudes, die kritische Räume im Gebäude ermitteln, die sich in den hohen Übertemperaturgradstunden wiederspiegeln.

 

 


Hierzu bietet Hottgenroth Software das Programm „Sommerlicher Wärmeschutz 3D PLUS“. Die integrierte HottCAD -Erfassung in 3D und der intelligente Datenaustausch ermöglicht dem Energieberater oder Planer eine zeitsparende Arbeitsweise „auf Knopfdruck“. So können zum Beispiel die mit dem Energieberater 3D PLUS erstellten 3D-Gebäudemodelle direkt für die Simulation im „Sommerlichen Wärmeschutz 3D PLUS" verwendet werden. Das Programm bietet auch eine IFC-Schnittstelle mit welcher bereits erstellte 3D-Modelle aus anderen Programmen übernommen werden können. Dies ist die Grundlage für effiziente BIM-Planung. So kann der Planer die bauliche Gestaltung, verschiedene Fensterausführungen, unterschiedliche Bauweise variieren um die bestenergetische Lösung dem Kunden anzubieten. Es kann ein Nachweis inklusive Dokumentation ausgegeben werden
.

Als Mitglied der Ingenieurkammer Hessen sowie Teilnehmer der Kurse an der Akademie Hessen erhalten Sie Sonderkonditionen von 20% bei dem Erwerb der Software.

Für weitere Details klicken Sie hier:

https://www.hottgenroth.de/M/SOFTWARE/SolarPVSimulation/Sommerlicher-Waermeschutz-3D-PLUS/Seite.html,152125,80419


Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen veröffentlicht

Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 13. Juni 2018 wurde im StAnz. Nr. 27 auf der Seite 831 veröffentlicht und trat am 7. Juli 2018 in Kraft.

Der Erlass einschließlich Anlage kann im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgerufen werden.



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Weiterbildung zahlt sich aus

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Wir vermitteln in unseren Seminaren Kompetenzen und Kenntnisse in diversen Kernbereichen um Sie persönlich voranzubringen. Neben Informationen über neue Entwicklungen am Markt, informieren wir über innovative Lösungsansätze, nachhaltige Verfahren und neue Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien.
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Eine Einrichtung der Ingenieurkammer Hessen

Die Ingenieurkammer Hessen ist eine berufsständische Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterliegt und als Selbstverwaltungsorgan der hessischen Ingenieure die Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt. Weitere Informationen zu Aufgaben, Serviceangeboten und Mitgliedschaft finden Sie auf der Internetpräsenz der IngKH.