1. Allgemeines
Die Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) ist eine Einrichtung der
Ingenieurkammer Hessen (IngKH), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die
IngKH ist alleiniger Gesellschafter der IngAH GmbH. Allen Leistungen der
IngAH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen aktuellen Programm der IngAH
angebotenen Veranstaltungen.
2. Adressatenkreis
Das Angebot der IngAH richtet
sich ausschließlich an Selbstständige und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unter dem Begriff „Selbstständige“
werden sowohl gewerblich tätige natürliche Personen im Sinne der Gewerbeordnung
(GewO) als auch freiberuflich tätige natürliche Personen gemäß § 18 EStG verstanden. Mit der
Inanspruchnahme unserer Leistungen bzw. der Nutzung unserer Angebote versichern
Sie, dass Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13
BGB sind.
3. Anmeldung
- Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den angebotenen Veranstaltungen erfolgt per
Online-Anmeldeformular der IngAH oder schriftlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, ca. 7 Tage vor Seminarbeginn die
Rechnung. Diese ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
Viele unserer Veranstaltungen haben aus didaktischen Gründen eine
Teilnahmebegrenzung. Da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs
bestätigt werden, sollten Sie sich ihren Platz frühzeitig sichern. Reisen
Sie unangemeldet an, können wir Ihnen die Teilnahme nicht garantieren.
4. Stornobedingungen
/ Abmeldung
Abmeldungen müssen in Textform erfolgen. Abmeldungen sind bis 15 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn sind 30 % Teilnahmegebühr zu bezahlen. Ab 7 Tagen vor
Beginn der Veranstaltung sind 50% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei
einer Abmeldung ab 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, wenn der Rücktritt
nicht in Textform bis zum Veranstaltungsbeginn erklärt wird, oder die
betreffende Person nicht erscheint, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu
entrichten. Es ist möglich, nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu
benennen. Vertragspartner bleibt der ursprüngliche Teilnehmer. Muss die
Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine
sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht für die IngAH nur die
Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.
5. Preise
und Leistungen
Es gelten die Preise, die im jeweiligen Programm angegeben sind. In der
Teilnahmegebühr sind enthalten, sofern nicht anders vermerkt,
Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee und Kaffeepausen am Vor- und
Nachmittag. Nicht eingeschlossen sind Reise-, Übernachtungs- und
Verpflegungskosten. Melden Sie sich erst nach Anmeldeschluss an oder
unangemeldet vor Ort, erheben wir zur Teilnahmegebühr der jeweiligen
Veranstaltung einen zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrag von 25 Euro
netto. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Veranstaltung
gegenüber der Ausschreibung in Ausnahmefällen eine Korrektur erfährt. Dies
kann zu einer Aktualisierung des Inhalts, des Ablaufs oder zu einem
Referentenwechsel führen. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum
ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Wird diese
Zahl unterschritten, so findet die Veranstaltung grundsätzlich nicht
statt.
6. Optionale
online Angebote und Selbststudium zu unseren Präsenz- und Online-Seminaren
Online-Angebote sind optional und
stellen kein verbindliches Leistungsmerkmal im Sinne der vertraglich
geschuldeten Hauptleistung dar.
Online-Angebote im Rahmen unserer
Leistungen dienen ausschließlich dem freiwilligen Selbststudium und sind als
entsprechend ergänzende Lernressourcen zu verstehen. Es erfolgt keine
individuelle Lernerfolgskontrolle oder Rückmeldung, keine Überwachung des
Lernfortschritts, keine Überprüfung oder Bewertung der Nutzung dieser Inhalte.
Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung (siehe Punkt 9 der AGB) findet die
Nutzung unseres Online–Angebots keine Berücksichtigung.
Eine Interaktion zwischen dem
Referenten und dem Teilnehmer im Nachgang zu einem Vortrag (Nachrichtenfunktion
via Chat, E-Mail, Forum, o.a.) ist nicht Bestandteil unserer Angebote.
7. Sonderregelungen
1. Die
Mitgliedsnummer der IngKH ist anzugeben, ansonsten wird die volle
Seminargebühr in Rechnung gestellt.
2. Bei
der IngKH gemeldete Mitarbeiter eines zusatzbeitragspflichtigen Mitglieds
der IngKH werden dann wie Mitglieder behandelt, wenn die Mitgliedsnummer
des zusatzbeitragspflichtigen Mitglieds angegeben wird.
3. Länderingenieurkammern
kooperieren bei Weiterbildung. Mitglieder einer Ingenieurkammer jedes
Bundeslandes werden unter Angabe ihrer IngK- Mitgliedsnummer oder des
Rundstempels als Legitimation wie Mitglieder der IngKH behandelt.
4. Auf
Grund einer Vereinbarung zwischen der AKH (Architekten- und
Stadtplanerkammer Hessen) und der IngKH wird die Mitgliedschaft
gegenseitig anerkannt. Daher werden AKH-Mitglieder unter Angabe ihrer
AKH-Mitgliedsnummer wie Mitglieder der IngKH behandelt. Fortbildungspunkte
werden nach Maßgabe der Bestimmungen der Fortbildungsordnung für
Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vergeben.
Mitglieder der AKH erhalten Fortbildungspunkte gutgeschrieben, sobald sie
der AKH die Teilnahmebescheinigung in Kopie zusenden.
8. Ummeldung
Eine Ummeldung von einer Veranstaltung in eine andere ist nur im laufenden
Programm möglich und kann nur vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bereits
gezahltes Entgelt wird verrechnet. Für jede Ummeldung innerhalb von 10
Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von
5 € netto erhoben. Ab dem Tage des Veranstaltungsbeginns besteht kein
Anspruch auf Ummeldung.
9. Teilnahmebestätigung
Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine
Bescheinigung aus, die in der Regel den Anforderungen auch für den
Nachweis von Fortbildungs-Unterrichtseinheiten genügt.
Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich für komplett besuchte Veranstaltungen
vor Ort (synchron in Präsenz oder Online-Präsenz) ausgestellt. Wir stellen
keine Bescheinigungen für unvollständig besuchte Seminare und Workshops
aus. Die Fortbildungspunkte werden automatisch an die IngKH
weitergeleitet. Den Zugang zu unseren Online-Angeboten erhalten Sie zudem
erst mit der Teilnahmebestätigung.
10. Schutzrechte
Die IngAH behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen
verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie oder
Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien
übernommen werden. Die bei den Veranstaltungen ggf. eingesetzte Software
ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich
genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den
Veranstaltungsräumen entfernt werden.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Personenschäden. Das gleiche gilt für sonstige
Schäden, die dem Teilnehmer infolge einer von uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für
vertragstypische Schäden, die dem Teilnehmer infolge einer von uns
verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften
wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auch deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und
-beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die
IngAH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern
entstehen können. Dies gilt auch für public domain Software. Von
Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere
im Seminar genutzten Rechner aufgespielt werden. Sollte der IngAH durch
eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.