Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Hessen (IngKH), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die IngKH ist alleiniger Gesellschafter der IngAH GmbH. Allen Leistungen der IngAH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen aktuellen Programm der IngAH angebotenen Veranstaltungen.

2. Adressatenkreis
Das Angebot der IngAH richtet sich ausschließlich an Selbstständige und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unter dem Begriff „Selbstständige“ werden sowohl gewerblich tätige natürliche Personen im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) als auch freiberuflich tätige natürliche Personen gemäß § 18 EStG verstanden. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen bzw. der Nutzung unserer Angebote versichern Sie, dass Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

3. Anmeldung - Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den angebotenen Veranstaltungen erfolgt per Online-Anmeldeformular der IngAH oder schriftlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, ca. 7 Tage vor Seminarbeginn die Rechnung. Diese ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Viele unserer Veranstaltungen haben aus didaktischen Gründen eine Teilnahmebegrenzung. Da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bestätigt werden, sollten Sie sich ihren Platz frühzeitig sichern. Reisen Sie unangemeldet an, können wir Ihnen die Teilnahme nicht garantieren.

4. Stornobedingungen / Abmeldung
Abmeldungen müssen in Textform erfolgen. Abmeldungen sind bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 30 % Teilnahmegebühr zu bezahlen. Ab 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei einer Abmeldung ab 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, wenn der Rücktritt nicht in Textform bis zum Veranstaltungsbeginn erklärt wird, oder die betreffende Person nicht erscheint, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist möglich, nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Vertragspartner bleibt der ursprüngliche Teilnehmer. Muss die Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht für die IngAH nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.

5. Preise und Leistungen
Es gelten die Preise, die im jeweiligen Programm angegeben sind. In der Teilnahmegebühr sind enthalten, sofern nicht anders vermerkt, Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee und Kaffeepausen am Vor- und Nachmittag. Nicht eingeschlossen sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Melden Sie sich erst nach Anmeldeschluss an oder unangemeldet vor Ort, erheben wir zur Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung einen zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrag von 25 Euro netto. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Veranstaltung gegenüber der Ausschreibung in Ausnahmefällen eine Korrektur erfährt. Dies kann zu einer Aktualisierung des Inhalts, des Ablaufs oder zu einem Referentenwechsel führen. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Wird diese Zahl unterschritten, so findet die Veranstaltung grundsätzlich nicht statt.

6. Optionale online Angebote und Selbststudium zu unseren Präsenz- und Online-Seminaren
Online-Angebote sind optional und stellen kein verbindliches Leistungsmerkmal im Sinne der vertraglich geschuldeten Hauptleistung dar.
Online-Angebote im Rahmen unserer Leistungen dienen ausschließlich dem freiwilligen Selbststudium und sind als entsprechend ergänzende Lernressourcen zu verstehen. Es erfolgt keine individuelle Lernerfolgskontrolle oder Rückmeldung, keine Überwachung des Lernfortschritts, keine Überprüfung oder Bewertung der Nutzung dieser Inhalte. Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung (siehe Punkt 9 der AGB) findet die Nutzung unseres Online–Angebots keine Berücksichtigung.
Eine Interaktion zwischen dem Referenten und dem Teilnehmer im Nachgang zu einem Vortrag (Nachrichtenfunktion via Chat, E-Mail, Forum, o.a.) ist nicht Bestandteil unserer Angebote.

7. Sonderregelungen
1. Die Mitgliedsnummer der IngKH ist anzugeben, ansonsten wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.
2. Bei der IngKH gemeldete Mitarbeiter eines zusatzbeitragspflichtigen Mitglieds der IngKH werden dann wie Mitglieder behandelt, wenn die Mitgliedsnummer des zusatzbeitragspflichtigen Mitglieds angegeben wird.
3. Länderingenieurkammern kooperieren bei Weiterbildung. Mitglieder einer Ingenieurkammer jedes Bundeslandes werden unter Angabe ihrer IngK- Mitgliedsnummer oder des Rundstempels als Legitimation wie Mitglieder der IngKH behandelt.
4. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der AKH (Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) und der IngKH wird die Mitgliedschaft gegenseitig anerkannt. Daher werden AKH-Mitglieder unter Angabe ihrer AKH-Mitgliedsnummer wie Mitglieder der IngKH behandelt. Fortbildungspunkte werden nach Maßgabe der Bestimmungen der Fortbildungsordnung für Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vergeben. Mitglieder der AKH erhalten Fortbildungspunkte gutgeschrieben, sobald sie der AKH die Teilnahmebescheinigung in Kopie zusenden.

    8. Ummeldung
    Eine Ummeldung von einer Veranstaltung in eine andere ist nur im laufenden Programm möglich und kann nur vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt wird verrechnet. Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 € netto erhoben. Ab dem Tage des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

    9. Teilnahmebestätigung
    Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die in der Regel den Anforderungen auch für den Nachweis von Fortbildungs-Unterrichtseinheiten genügt. Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich für komplett besuchte Veranstaltungen vor Ort (synchron in Präsenz oder Online-Präsenz) ausgestellt. Wir stellen keine Bescheinigungen für unvollständig besuchte Seminare und Workshops aus. Die Fortbildungspunkte werden automatisch an die IngKH weitergeleitet. Den Zugang zu unseren Online-Angeboten erhalten Sie zudem erst mit der Teilnahmebestätigung.

    10. Schutzrechte
    Die IngAH behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei den Veranstaltungen ggf. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden.

    11. Haftung
    Wir haften unbeschränkt für Personenschäden. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Teilnehmer infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Teilnehmer infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auch deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die IngAH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für public domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere im Seminar genutzten Rechner aufgespielt werden. Sollte der IngAH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.