Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse zur Ausstellung von Energieausweisen und für energetische Nachweise von Nichtwohngebäuden. Die Inhalte entsprechen den in Anlage 11, Punkt 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) definierten Fachkenntnissen zu Nichtwohngebäuden. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach § 88 GEG sowie einer vorhandenen Ausstellungsberechtigung für Wohngebäude kann damit die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude erworben werden.
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