Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen die Kenntnisse, die Sie für die energetische Bewertung von Wohngebäuden, zum Führen von GEG-Nachweisen und zum Ausstellen von Energieausweisen benötigen. Dieser Kurs entspricht den Inhalten der Anlage 11, Punkt 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 88 des GEG kann dieser Lehrgang zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Wohngebäude führen.
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