Verträge, Nachträge, Kalkulation für Ingenieurbüros

In der Folge des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 zur Europarechtswidrigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI liegt zwischenzeitlich die neue HOAI 2021 vor. Sie ist seit dem 01.01.2021 in Kraft. Die Ingenieurbüros/-gesellschaften sollten wissen, wie sie damit umgehen können und sollten. Trotz anhaltend guter Auftragslage geben die Honorare durch den Druck der öffentlichen Auftraggeber immer mehr nach. Das eherne Gesetz der Marktwirtschaft „Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt“ scheint für Ingenieurleistungen nicht zu gelten. Die Planer durchleben die gleiche Entwicklung wie einst die Bauwirtschaft und tun gut daran, von der zu lernen. Nachtragsmanagement, Behinderungsanzeige und Bedenkenanmeldung rücken in den Fokus. Der Vertrag ist das Herz des Projekts. Dazu ist das neue Werkvertragsrecht seit dem 01.01.2018 in Kraft. Es wird höchste Zeit, dass die Planer die Vorteile erkennen und nutzen. Im Wettbewerb kommt es vornehmlich darauf an, einen attraktiven Preis abzugeben. Wie bestimmt man den? In die HOAI zu schauen reicht schon lange nicht mehr aus. Wo ist die Grenze von Abschlägen und Nachlässen? Welche Formen der Kalkulation gibt es und wodurch sind diese bestimmt? Wie hoch ist eigentlich der Zuschlag für Wagnis und Gewinn? Diese Themen werden in der Online-Konferenz besprochen und anhand konkreter Beispiele aus dem Teilnehmerkreis erörtert.

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Seminar-Nummer 1906
12.12.2024
09:00 - 12:45 Uhr
Online
Mitglieder:
141,61 €
Nichtmitglieder:
165,41 €
Preise inklusiv MwSt.
4 Fortbildungspunkte für
  • Bauvorlageberechtigte
  • Nachweisberechtigte nach NBVO
Anmeldefrist:
06.12.2024
Referent
  • Dipl.-Ing. Ulrich Welter