Aus- und Umbau nach neuem Gebäudeenergiegesetz und Erneuerung der Dacheindeckung nach neuer DIN 4108-3: Auf Grund starker Wohnungsnachfrage einerseits und der Möglichkeit eines ressourcensparenden Umgangs mit Baustoffen und Materialien durch die Vermeidung von Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen andererseits stellt der nachträgliche Dachgeschossausbau und die Reaktivierung bestehender Dachgeschosse eine sinnvolle Alternative zum Neubau dar. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht für Ausbau und Erweiterungen eine geänderte Nachweisart vor. Die hieraus resultierenden Konsequenzen werden anschaulich an Beispielen erläutert. Aber auch die wärmeschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsdächern bereits beheizter Dachgeschosse kann in Abhängigkeit vom vorhandenen Dämmstandard eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sein. Mit dem nachträglichen Einbau von Dämmmaßnahmen ändern sich im Einzelfall die feuchteschutztechnischen Verhältnisse in den Schichtenfolgen des Daches. Auf Basis der Neufassung der DIN 4108-3 werden auf die Konkretisierungen der nachweisfreien Konstruktion, dem detaillierten Glaserverfahren und instationären Nachweismethoden behandelt und an konkreten Fachbeispielen erläutert.
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