Im Rahmen der Leistungsphase 8 hat der Planer regelmäßig die Rechnungen der ausführenden Firmen zu prüfen. Neben technischen Fragen, die etwa das Aufmaß betreffen, treten rechtliche Fragen auf, die etwa den Umgang mit Mängeln betreffen. Der Planer wird regelmäßig gebeten, zur Höhe eines Mängeleinbehalts und zum weiteren Vorgehen eine Einschätzung abzugeben. Muss er diesem Wunsch nachkommen? Hat der ausführende Unternehmer eine Erfüllungsbürgschaft übergeben und schuldet er eine Gewährleistungssicherheit für die Zeit nach der Abnahme, stellt sich außerdem die Frage, wie mit diesen Sicherheiten umzugehen ist. Welche Mängel werden durch welchen Einbehalt oder welche Sicherheit abgesichert? In welcher Höhe? Darf ein Bareinbehalt vorgenommen werden, obwohl eine Bürgschaft vorliegt? Was sieht ggf. der Bauvertrag dazu vor? Das Seminar gibt einen Überblick, worauf bei der Rechnungsprüfung und der Bewertung von Mängeln zu achten ist. Aufgezeigt wird, was der Planer empfehlen darf und wo die Grenzen zur nicht erlaubten Rechtsberatung zu ziehen sind. Die Inhalte des Seminars werden praktisch und an Hand zahlreicher Beispiele erläutert.
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