Streitigkeiten im Kontext Risse drehen sich zumeist um die Frage, wer in welchem Umfang für die Rissursache(n) einzustehen hat. Architekt – Statiker – Bauausführender – oder alle gemeinsam? Nach einer Skizzierung bauvertragsrechtlicher Grundlagen zur Mangelbeurteilung widmet sich das Seminar zunächst der Kategorie „Risse als Ursache von Feuchteschäden“. Hier verdeutlicht zahlreiche Rechtsprechung, dass sich aus rechtlicher Sicht die Gesamtschuld als zentraler Risikofaktor sowohl auf Planungs- wie auch Ausführungsebene darstellt. Sodann geht es um die Kategorie „Risse als (nur) optischer Mangel“. Bei diesen Rissbildern ist immer wieder strittig, ob es sich überhaupt um Mängel handelt und wenn ja, wie solche Risse aus rechtlicher Sicht zu kompensieren sind. Das Seminar bietet eine kompakte Zusammenschau typischer Haftungsrisiken rund um das Thema Risse und vermittelt die notwendigen Kenntnisse für einen risikoreduzierten und sachgerechten Umgang mit diesen.
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