Welche Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen an eine uneingeschränkte Selbstrettung aus Gebäuden bestehen? Wie sehen die Grundlagen dafür bei der baulichen Umsetzung im Bestand und bei Neuplanungen aus? Was ist der BImA-Standard-Barrierefreiheit? Wie geht die Umsetzung, wenn beispielsweise die Hessische Bauordnung seit 2018 für Sonderbauten und öffentlich zugängliche Nutzungen fordert, dass Rettungswege für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und entsprechend gekennzeichnet sein müssen? Selbstständige Flucht horizontal und auch vertikal? Bestehen Anforderungen nach Arbeitsschutzrecht bei der barrierefreien Flucht? Was wollen Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude (QNG) oder DGNB-Zertifizierungen? Rechtsgrundlagen / Vorschriften, BImA-Standard-Barrierefrei, die barrierefreie Mobilitätskette nach DIN EN 17210 für die Fluchtwege und die Arbeitsstättenrichtlinien werden ebenso behandelt, wie Grundlagen der Aufzugstechnik, Aufzüge als Fluchtweg (VDI-Sicherheitsaufzug, EU-harmonisierte DIN EN 81-76-Evakuierungsaufzüge Stand Januar 2026, OEE-Aufzug International). Welche die Stromversorgung ist erforderlich? Die bauliche Anordnung und die technischen Möglichkeiten des Aufzugs „Drängelfunktion“, Vorrangschaltung, Vorzugsfahrt, Evakuierungsprioritäten (Evakuierungszonen /-stockwerke), „Füllgrad-Messung Aufzugskorb“ etc. werden auch anhand von Beispielen vorgestellt. Erhalt der Betriebssicherheit und hohen Verfügbarkeit des Evakuierungsaufzugs und die Nachrüstung in Abstandsflächen werden beleuchtet. Horizontale barrierefreie Flucht: Notausgangsrampe, Türantriebe im Brandfall, Verriegelung der Rettungswege für geschlossene Bereiche DIN EN 13637 Sicherheitskennzeichnung auch dynamisch/halbdynamisch, DGUV Information 205-033 Alarmierung und Evakuierung, Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip, organisatorische Evakuierungsanforderungen.
Über das nachfolgende Formular können Sie sich direkt zu diesem Seminar anmelden. Bitte füllen Sie alle notwendigen Felder korrekt und vollständig aus.