Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist stets strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Das Seminar beantwortet, wie – v.a. gesamtschuldnerische - Haftungsrisiken infolge unklarer Verantwortlichkeiten, Fehlern bei der Stoffwahl, Planungsdefiziten betreffend Bauteil-/ Materialübergängen u.a. wesentlich minimiert werden können. Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Aufgezeigt wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeiten“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können. Auf diese Weise erschließt sich sowohl aus planerischer wie auch aus sachverständiger Perspektive, woraus sich rechtliche Verantwortlichkeiten ergeben und wie potenziellen Haftungsrisiken vorausschauend Rechung getragen werden kann.
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