Änderung bei der Förderung von Energieberatungen

05.08.2024

Änderung bei der Förderung von Energieberatungen
Änderung bei der Förderung von Energieberatungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Webseite, dass ab dem 7. August 2024 die Zuschüsse für die Energieberatung gekürzt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Webseite, dass ab dem 7. August 2024 die Zuschüsse für die Energieberatung gekürzt werden. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen die Anpassungen aufgrund der allgemeinen Haushaltslage und der kontinuierlich hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen (BMWK - Änderung bei der Förderung von Energieberatungen).

Die Anpassungen betreffen sowohl die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). In beiden Fällen wird der maximale Förderanteil des förderfähigen Beratungshonorars von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent reduziert. Zusätzlich wird auch der maximale Zuschuss pro Beratung um 50 Prozent gekürzt.

Unverändert bleiben hingegen die höheren förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (mit Ausnahme von Heizungen) und der iSFP-Bonus aus dem Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), solange ein iSFP vorgelegt wird.

Auf der Homepage der BAFA finden Sie die vollständige Meldung:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html