Das gilt nur für Radonvorsorgegebiete - im Baugrundgutachten steht es mit keinem hohen Vorkommen zu rechnen- das Bauamt kontrolliert sowieso nicht - normaler Feuchteschutz reicht völlig aus.
In unserem
Tagesgesgeschäft stoßen wir permanent auf diese Ammenmärchen. Weshalb der übliche
Feuchteschutz nicht ausreicht, welche Maßnahmen zur Abschätzung des
Radonvorkommens getroffen werden können, welche Abdichtung geeignet ist,
wo Fehlerquellen und Fallstricke lauern, und wie es sich mit dem
Themenkomplex Bauantrag- Sachmangel - Haftungsrisiko verhält, vermitteln wir Ihnen gerne am 19. November 2024.
So treffen Sie in Zukunft rechtssichere objektbezogene
Entscheidungen zum Radonschutz.