Geschuldeter Schallschutz = Mangelfreier Schallschutz

Käufer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sind nicht selten enttäuscht wegen unerwarteter Schall-übertragungen in ihren neuen Immobilien. Oft ist ihre Enttäuschung zurückzuführen auf eine unzureichende Beratung über die Wirksamkeit des vorgesehenen Schallschutzes und über die Leistungsfähigkeit der ver-bauten Bauelemente. Rechtsanwälte und Gerichte treiben unter Bezug auf BGH-Entscheidungen Ansprüche an den Schallschutz in die Höhe. Dabei werden die anerkannten Regeln der (Schallschutz)Technik und die Leistungsfähigkeit von Baukonstruktionen nicht immer richtig eingeschätzt. Dies führt immer wieder zu lang-wierigen Auseinandersetzungen. Fehlende Kenntnisse über schalltechnische Effekte führen zu unerwünsch-ten Überraschungen. Der Umstand beispielsweise, dass alle mehrschaligen Bauteile in bestimmten Fre-quenzbereichen eine sehr geringe Schalldämmung aufweisen, kann zu Problemen führen. Eine unzu-reichende Planung stellt Handwerker oft vor unlösbare Probleme. Eine Vielzahl von Trittschallschutzmängeln ist beispielsweise darauf zurückzuführen. Ziel des Seminars ist zum einen, die rechtlichen Aspekte des Schallschutzes ausführlich zu erörtern. Zum anderen sollen schalltechnische Prinzipien und Nachweismethoden sowie typische Schallschutzmängel an-schaulich behandelt und Planungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben werden. Die Teilnehmer*innen haben Gelegenheit, während der Vorträge individuelle Fragestellungen zu diskutieren.

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Seminar-Nummer 1941
23.06.2025
09:00 - 16:30 Uhr
Online
Mitglieder:
210,00 €
Nichtmitglieder:
240,00 €
Preise je zzgl. der gesetzlich geschuldeten MwSt.
8 Fortbildungspunkte für
  • Bauvorlageberechtigte
  • Nachweisberechtigte Schallschutz
Anmeldefrist:
20.06.2025
Referent
  • Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz